Berlin – Der Bundesrat hat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren lassen, das für den berauschenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsum von... [weiter lesen]

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