Berlin – Eine Reform der Notfallversorgung ist aus Sicht der Bundesländer „angesichts der vielfältigen Probleme“ grundsätzlich zu begrüßen. Zugleich müssen aber die Gesetzgebungskompetenzen der Länder gewahrt bleiben. Dies wird in der Beschlussempfehlung der zuständigen... [weiter lesen]

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