Berlin – Die SPD-Führung hält das von einer linken Parteigruppierung angestrebte Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 nach einer rechtlichen Prüfung für unzulässig. „Die Haushaltsgesetzgebung liegt beim Deutschen Bundestag und den freigewählten Abgeordneten und kann... [weiter lesen]

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