Berlin – Ärzte mit einer von 16 Facharzt- sowie Schwerpunktbezeichnungen oder einer von fünf Zusatzbezeichnungen dürfen künftig Cannabisprodukte verordnen, ohne dass die entsprechende Krankenkasse die Verordnung für ihren Patienten genehmigen muss. Es entfällt also der... [weiter lesen]

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.